AGB – Arlski

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Tiroler Skischule Arlski
Bernhard Falch
Nassereinerstr.67
A-6580 St.Anton am Arlberg
Tirol-Austria

 

1 Geltungsbereich der AGB

1.1 Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Skischule ARLSKI (im Folgenden kurz: „Skischule“) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kunden.

1.2 Die Skischule erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports. Davon umfasst sind unter anderem das Erteilen von Skiunterricht, das Führen und Begleiten auf Skitouren sowie Geländefahren (fahren im freien Skiraum) und Heliskiing (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Skischule in diesem Zusammenhang.

1.3 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischule und dem Kunden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.

2 Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischule und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) oder telefonisch oder über soziale Medien (WhatsApp…) möglich.

2.2 Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kunden stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule zum Abschluss eines Vertrages über die von der Skischule angepriesenen Leistungen dar. Die Skischule übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule und dem Kunden zustande.

2.3 Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Skischule, Leistungen der Skischule in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule und dem jeweiligen Kunden zustande.

2.4 Die Skischule ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ablehnung von Online Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden von der Skischule nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.

3 Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder  E-Mail

3.1 Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

3.2 Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.

 4 Rücktrittsrecht 

4.1 Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 10 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden zulässig.

4.2 Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischule. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Skischule eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.

4.3 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischule nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinens oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.

4.4 Die Skischule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

5 Unmöglichkeit der Leistung

5.1 Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc) nicht möglich ist, ist die Skischule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.

5.2 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit muss der Kunde anteilige Entgelte nicht bezahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

6 Preise, Zahlungsmodalitäten

6.1 Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Skischule unverbindlich. Die Skischule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.

6.2 Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

6.3 Kosten für Skitickets oder Ski- und Sicherheitsausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.

6.4 Der Entgeltanspruch der Skischule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss.

6.5 Die Bezahlung hat bei Kursbeginn in bar zu erfolgen.

6.6 Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischule ausdrücklich anerkannt worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Skischule. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.

6.7 Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten der Ort des Sitzes der Skischule.

7 Leistungserbringung

7.1 Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung an einem von der Skischule bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.

7.2 Die Skischule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischule informiert.

8 Haftungsbeschränkung

8.1 Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.

8.2 Die Skischule haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Skischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft.

8.3 Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.

8.4 Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.

8.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.

8.6 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

8.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischule nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischule oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.

9 Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen.

9.2 Der Kunde hat der Skischule über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.

9.3 Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.

9.4 Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.

10 Datenschutzerklärung 

10.1 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Skischule, welche sich auf dieser Homepage befinden zu entnehmen.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Schriftformerfordernisses.

11.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.

11.3 Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO (Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 12.12.2012 ) oder des Lugano-Übereinkommens (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen , geschlossen in Lugano am 16. September 1988 ) ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Skischule und dem Kunden über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.

11.4 Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.

11.5 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, gelten zwischen der Skischule und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.

11.6 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule über.

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